GRÜNE Bundesdelegiertenkonferenz beschließt Netzpolitisches Grundsatzprogramm

Der GRÜNE Bundesparteitag hat heute in Kiel den netzpolitischen Grundsatzantrag „Freiheit, Offenheit, Teilhabe – den Digitalen Wandel GRÜN gestalten“ beschlossen. Der Antrag legt auf 17 Seiten ein umfassendes Programm dar, wie wir GRÜNE den Prozess der Digitalisierung als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe gestalten wollen.

Bemerkenswert ist die Vielfalt der politischen Ansätze: Von der globalen Gültigkeit der digitalen Freiheitsrechte bis Open Access deckt der Antrag alle wichtigen, progressiven Vorhaben ab. Der Antrag bekräftigt die GRÜNE Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung, erteilt an ausufernde Überwachung eine Absage und legt ein klares Bekenntnis zum Grundsatz „Löschen statt Sperren“ und der Rechtsstaatlichkeit der Strafverfolgung im Netz ab.

Der Gewinn für die Demokratie durch den Prozess der Digitalisierung wird im Antrag ebenfalls betont. Diese zeigen sich insbesondere in den Möglichkeiten größerer Partizipation. Ebenfalls wurde im Antrag eine umfangreiche Open Government und Open Data Initiative festgehalten. Ein breiter, demokratischer Zugang zum Netz – Stichworte: Netzneutralität und Breitband – wird ebenso eingefordert wie die Beseitigung anderer Zugangshürden, hier insbesondere die Themen Medienbildung und Barrierefreiheit.

Die zentrale Debatte kreiste jedoch um die Reform des Urheberrechts. In der beschlossenen Fassung des Leitantrags sind noch verschiedene Arbeitsaufträge enthalten. Das ist nach der Schärfe, die die Debatte in den Wochen vor dem Parteitag angenommen hatte, durchaus gut so. Wir konstatieren als GRÜNE gemeinsam, dass das Urheberrecht den Bedingungen der Digitalisierung nicht mehr angemessen ist. An vielen Stellen gibt es nun auch grundsätzliche Einigungen, z.B. über vertiefte Arbeit an Pauschalvergütungsmodellen oder einer Flexibilisierung der Schutzfristen. Dies alles mit Leben zu füllen, wird eine zentrale Aufgabe der Parteiarbeit in den kommenden Monaten.

Meine Rede (ja, ich hatte Losglück!) von der BDK findet sich hier.

Hier gibt es die konsolidierte Fassung (d.h. mit eingearbeiteten Änderungsanträgen) des Leitantrags.

Und hier noch ein paar Bilder von meiner Rede:

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