Protokollrede zum Achten Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales am 30. September 2015
Anrede,
mit dem Gesetzentwurf für ein Achtes Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales legt die Landesregierung ein weiteres Mantelgesetz vor, in dem die Befristung solcher Normen verlängert wird, auf die nach sorgfältiger Prüfung nicht verzichtet werden kann.
Die Landesregierung hat im vorliegenden Gesetzentwurf und in den ihm vorausgehenden Berichten überzeugend dargelegt, warum Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft auf das Zweite Euro Einführungsgesetz, das Landeszustellungsgesetz, das Städteregion Aachen Gesetz sowie das Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse nicht verzichten kann. Dementsprechend wurde das Gesetz im Innenausschuss von einer sehr breiten Mehrheit getragen.
Ich möchte Sie bitten, dass wir diese überzeugende Mehrheit auch hier im Plenum erreichen.
Herzlichen Dank.
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