der Wirtschaftsausschuss des NRW-Landtags hat vor der Sommerpause den rot-grünen Antrag „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken – Innerstädtische Quartiere und ländliche Räume brauchen Vielfalt und Versorgungssicherheit“ beschlossen, nachdem bereits die Anhörung im Ausschuss eine übergroße Zustimmung der beteiligten Expertinnen und Experten aus Handel, Kommunen und Unternehmensverbänden zu unserer Initiative gezeigt hatte. Mit dem Antrag wollen wir in jedem der fünf Regierungsbezirke in unserem Land Modellprojekte unterstützen, die das Bewusstsein für die Chancen der Digitalisierung für den inhabergeführten Einzelhandel fördern und somit die Innenstädte stärken sollen. Vorbild hierfür sind die bereits laufenden Projekte „Online-City Wuppertal“ und „Mönchengladbach bei eBay“. Um die Erfahrungen aus diesen Projekten auch für andere Kommunen übertragbar zu machen, soll bei der Auswahl auf eine ausgewogene Mischung aus kleinen, mittleren und großen Städten geachtet werden, dabei werden insbesondere Kooperationsprojekte gesucht, die sowohl den Einzelhandel und die Kommunen, aber auch andere lokale Akteurinnen und Akteure miteinbeziehen. Die hierfür benötigten finanziellen Mittel haben wir bereits im Landeshaushalt 2016 zur Verfügung gestellt.
Das Wirtschaftsministerium hat in dieser Woche den Projektaufruf gestartet, hier findet Ihr alle wichtigen Informationen und den Bewerbungsbogen.
Die Kernziele des Projektes sind:
- die Zukunftsfähigkeit des stationären Einzelhandels durch Motivation und Know-how-Transfer zu unterstützen,
- die Attraktivität und Funktionalität der Innenstädte, der Mittelzentren als auch ländlicher Regionen zu fördern und
- Angebote für die Versorgung gerade in den ländlichen Räumen zu entwickeln.
Teilnahmeberechtigt sind:
- Kommunen, Kommunalverbände und andere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts
- Unternehmen im Rahmen von Kooperationsprojekten mit öffentlichen Partnerinnen und Partnern
- Wirtschaftsförderungseinrichtungen und -verbände, Kammern
- Vereine und juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
- Hochschulen, Forschungseinrichtungen und sonstige Bildungseinrichtungen
Ende der Einreichungsfrist ist der 14. Oktober 2016, 16.30 Uhr.
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