Zu den Plänen der Landesregierung, eine Landarztquote im Medizinstudium zu schaffen:
Verfassungsrechtlich steht die Forderung nach einer Landarztquote auf wackeligen Füßen. Ein Modell, wie es Minister Laumann vorschlägt, schränkt die individuellen Freiheiten von Studierenden massiv ein. Ein 20-jähriger soll sich für 20 Jahre an einen Ort binden (6 Jahre Studium + 5 Jahre Facharztausbildung + 10 Jahre Standortgarantie). Das geht nicht nur an der Lebensrealität vorbei, sondern beschneidet auch Grundrechte wie die Studienfreiheit und die Niederlassungsfreiheit.
Angesichts einer Wissenschaftspolitik von Schwarz-Gelb, die zwar ständig von Freiheit redet, aber immer nur Bürokratie und Einschränkung der Selbstbestimmung bringt, überrascht dies allerdings nicht weiter.
Statt einer fragwürdigen Quote brauchen wir weiterhin eine hohe Zahl an Medizinstudienplätzen, um den Bedarf in einer alternden Gesellschaft auch langfristig abdecken zu können. Die Ankündigung der Landesregierung, eine medizinische Fakultät in Ostwestfalen-Lippe aufzubauen, wird dabei von uns begrüßt. Diese Kapazitäten müssen aber auskömmlich finanziert sein und politisch von Landesseite begleitet werden. Beides ist bisher nicht der Fall. Wir werden als GRÜNE im Landtag darauf achten, dass es nicht nur bei Ankündigungen bleibt, sondern die Landesregierung auch tatsächlich liefert.
Wir haben vor allem ein Verteilungsprobleme und ein Mangel in der allgemeinen medizinischen Versorgung. Um dieses Problem zu lösen brauchen wir bessere Arbeitsbedingungen und eine faire Vergütung auch für Allgemeinmediziner*innen. Wir fordern die Landesregierung auf, Anreizprogramme zur Niederlassung von Allgemeinmediziner*innen in ländlichen Räumen und die Steigerung der Attraktivität dieser Räume aufzulegen. Land und Bund müssen die Kommunen dabei unterstützen, die Lebensqualität in der Gesundheitsregion OWL weiter zu steigern, d.h. Kultur, Bildung, Digitalisierung zu fördern und attraktive Wohn- und Lebensbedingungen zu gestalten.
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