Zur aktuellen Plenarsitzung erklärt Matthi Bolte MdL, innenpolitischer Sprecher:
„Mit dem Zensusausführungsgesetz NRW, welches im heutigen Plenum abschließend beraten wird, stellt sich NRW für die Volkszählung 2011 auf. Gemeinsam mit der FDP hat die Koalition den ursprünglichen – noch von Schwarz-Gelb erarbeiteten – Gesetzentwurf verändert. Die Kommunen erhalten ca. 8,5 Millionen Euro zusätzlich zum Ausgleich für die Kosten, die durch die Volkszählung entstehen.
Rot-Grün macht Schluss mit der Kostenverschiebepolitik zu Lasten der Kommunen. Diese erhalten Geld, das für die Umsetzung des Gesetzesentwurfs erforderlich ist. Ich bin sehr froh darüber, dass wir zusammen mit den Kommunalen Spitzenverbänden einen angemessenen finanziellen Ausgleich für die Kommunen erreichen konnten.
Für uns in NRW ist klar: Gerade in einem Bereich, in dem mit hoch sensiblen Daten umgegangen wird, müssen die Kommunen finanziell ausreichend ausgestattet sein, um allen datenschutzrechtlich erforderlichen Standards nachkommen zu können. Diese höhere Erstattung leistet einen wichtigen Beitrag zum Datenschutz, gerade vor dem Hintergrund, dass das Bundesgesetz in diesem Bereich erhebliche Mängel aufweist.“
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