Merkels SMS gehören zu den Akten

Wieder einmal wird über Angela Merkels SMS-Leidenschaft diskutiert – nur geht es diesmal nicht um einen Personalvorschlag, der per Kurzmitteilung ablehnt wird (wie vor der Bundespräsidentenwahl 2010) oder dass sie eine SMS mit der Rücktrittsankündigung eines ihrer Minister mit einem Lächeln quittiert (wie 2011 im Fall zu Guttenberg). Stein des Anstoßes ist diesmal ein „Spiegel“- Bericht, in dem die Frage aufgeworfen wird, ob der SMS-Verkehr der Kanzlerin zu den Akten genommen und archiviert werden muss oder eben nicht.

Auf den ersten Blick erscheint das Archivwesen des Kanzleramts für die alltägliche politische Arbeit von begrenztem Interesse. Auf den zweiten Blick ist es das aber nicht. Es geht nicht um das Ausdrucken und Abheften von Kurzmitteilungen, sondern um deren Konsequenzen. Werden diese Nachrichten nämlich zu Verwaltungsvorgängen, unterliegen sie dem Informationsfreiheitsgesetz. Und dann kommen die Bürgerinnen und Bürger ins Spiel.

 

Artikelbild: © Amir Kaljikovic – Fotolia.com

Was ist Informationsfreiheit und wozu ist sie gut?

Informationsfreiheit ist das Recht der Bürgerinnen und Bürgern, sich über Verwaltungsprozesse zu informieren und Einsicht in Verwaltungsvorgänge zu nehmen. Informationsfreiheit ist deshalb ein elementarer Bestandteil der Demokratie. Denn nur wer sich informieren kann, kann auch mitreden und mitbestimmen.  

Das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das seit über zehn Jahren den freien Zugang der Bevölkerung zu den Vorgängen in den Landesbehörden regelt, basiert auf genau diesem Gedanken. NRW war damals mit dem IGF Transparenz-Trendsetter. Die 2002 beschlossenen Standards sind auch heute noch vorbildlich. Schließlich gibt es noch immer sechs Bundesländer, die über kein vergleichbares Gesetz verfügen – mit einer rot-grünen Mehrheit in Niedersachsen würde sich diese Liste um ein weiteres Land verkürzen.

Informationsfreiheit goes Transparenz!

Das nordrhein-westfälische IFG sieht vor, dass Informationen auf Antrag und gegen eine Verwaltungsgebühr zur Verfügung gestellt werden. Dieser Ablauf stellt allerdings für viele Bürgerinnen und Bürger eine Barriere dar. Unser Ziel ist deshalb, das IFG weiterzuentwickeln. Im Rahmen unserer Bemühungen für eine Öffnung von Politik und Verwaltung in NRW (Open Government) wollen wir das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz ausbauen. Dieses Ziel haben wir auch im rot-grünen Koalitionsvertrag festgeschrieben: Wir wollen „die Holschuld unserer Bürgerinnen und Bürger bezüglich Informationen, Dokumenten und Daten in eine Bringschuld des Staates umwandeln“.  Der Unterschied besteht also darin, dass mit einem Transparenzgesetz Informationen unmittelbar durch die Verwaltung zur Verfügung gestellt werden und man keinen Antrag mehr stellen muss. Vorbild hierfür ist das bundesweit erste Transparenzgesetz in Hamburg, das wesentlich durch die Initiative „Transparenz schafft Vertrauen“, die von Mehr Demokratie e.V., dem Chaos Computer Club und Transparency International vorangetrieben und unter anderem von GRÜNEN unterstützt wurde. Auch für NRW ist das Ziel in Sicht: Nach Abschluss der Arbeiten an der Open Government Strategie im Sommer 2013 werden wir zügig ins Gesetzgebungsverfahren für ein Transparenzgesetz einsteigen.

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