Forschung muss dem Frieden dienen

Wir bringen heute den Antrag „Öffentliche Forschung muss dem Frieden dienen“ in den Landtag ein, mit dem wir die Landesregierung auffordern, die Zivilklausel im Hochschulgesetz zu erhalten. Mein Kommentar:

„Niemand will, dass mit seinen Steuergeldern Rüstungsforschung betrieben wird. Das ist eine gesellschaftliche Erwartung, die zu Recht an die Wissenschaft adressiert wird. Statt Rüstungsprojekte voranzutreiben, sollen Hochschulen daran forschen, wie Frieden gelingen und wie Konflikte zivil gelöst oder verhindert werden können.

Die Zivilklausel ist nicht nur Ausdruck gesellschaftlicher Erwartung, sie ist auch in der Wissenschaft anerkannt. Dies zeigte sich nicht zuletzt in der eindeutigen Reaktion der RWTH Aachen auf den Versuch, die Expertise des dortigen Werkzeugmaschinenlabors für den Bau einer Panzerfabrik in der Türkei zu nutzen.

Öffentliche Forschung muss dem Frieden dienen und nicht der Rüstungslobby. Die Wissenschaft orientiert sich seit Jahrhunderten an den Werten von Freiheit, Demokratie und Nachhaltigkeit. Das sollte auch die neue Wissenschaftsministerin anerkennen.“

Hintergrund:

Als Zivilklausel wird die Selbstverpflichtung wissenschaftlicher Einrichtungen bezeichnet, ausschließlich für zivile und friedliche Zwecke zu forschen. Diese Selbstverpflichtung gilt sowohl für eigene Forschungsprojekte als auch für Forschungsprojekte im Verbund mit außerhochschulischen Einrichtungen sowie für Drittmittelkooperationen. Aufgrund von Initiativen aus der Friedensbewegung und von anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen, von Gewerkschaften und Studierenden haben deutschlandweit immer mehr Hochschulen eine Zivilklausel in ihre Grundordnung aufgenommen. Als erste nordrhein-westfälische Hochschule beschloss die Technische Universität Dortmund schon 1991 eine entsprechende Selbstverpflichtung.

In einer Zeit, die neben großen gesellschaftlichen Umwälzungen auch maßgeblich von internationalen Krisen und bewaffneten Konflikten geprägt ist, stehen wissenschaftliche Einrichtung mehr denn je in der gesellschaftlichen Verantwortung, zu einer friedlichen Lösung dieser globalen und internationalen Herausforderungen beizutragen. Mit dem Hochschulzukunftsgesetz hat die rot-grüne Koalition in der vergangenen Wahlperiode die Zivilklausel gesetzlich verankert. In § 3 Abs. 6 Hochschulgesetz wird festgestellt: „Die Hochschulen entwickeln ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt. Sie sind friedlichen Zielen verpflichtet und kommen ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen und außen nach.“

In ihrer „Kleinen Regierungserklärung“ vor dem Wissenschaftsausschuss am 27. September 2017 hatte die Ministerin für Kultur und Wissenschaft allerdings die Zivilklausel als Beispiel für „zentralistische Instrumente und bürokratische Vorgaben“ genannt, die durch die neue Landesregierung von CDU und FDP abgeschafft werden sollten. In der Folge bekräftigte die Ministerin dies unter anderem mit dem Bekenntnis zur Abschaffung der Zivilklausel und der damit verbundenen Ermöglichung von Militärforschung an öffentlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen.

Das wollen wir nicht mittragen. Unseren Antrag könnt Ihr hier nachlesen.

 

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