Über 20.000 Wohnheimplätze für Studierende müssen saniert oder abgerissen werden – Hat die Landesregierung den Studierendenwerken endlich konkrete Hilfe zugesagt?

Mit den bisherigen Programmen der Landesregierung können zwar ein paar Studierendenwohnheime saniert werden, damit wird aber nicht der Sanierungsstau aufgelöst. Gerade bei älteren Wohnanlagen ist das ein Problem. Statt die Studierendenwerke zu zwingen, auf Pump zu bauen, muss die Landesregierung den Bau von Studierendenwohnheimen endlich mit Vollkostenzuschüssen fördern.

Weder bei Studierendenwerken, noch Hochschulen oder Hochschulmedizin schafft es die Landesregierung den Investitionsstau verlässlich abzubauen. Stattdessen wälzt sie die Verantwortung auf andere ab. Das ergab die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage „Über 20.000 Wohnheimplätze für Studierende müssen saniert oder abgerissen werden – Hat die Landesregierung den Studierendenwerken endlich konkrete Hilfe zugesagt?“ ergeben.

Mit der Ausweitung der Wohnraumförderung wird den Studierendenwerken ermöglicht auch die Sanierung und Instandhaltungen von Studierendenwohnheimen über das Kreditprogramm des Landes zu finanzieren. Diese Kredite müssen aber auch wieder zurückbezahlt werden, abzüglich der Tilgungsnachlässe. Das heißt, dass die Studierendenwerke entsprechende Mieteinnahmen dafür verwenden müssen.

Das Problem beim Neubau von Studierendenwohnheimen ist damit nicht gelöst. Während die Pauschalen für die Sanierung für einen Teil der Wohnanlagen ausreichend hoch sind, sind sie es für neue Wohnanlangen nicht. Die Studierendenwerke müssen dann immer private Geldgeber als zusätzliche Finanziers suchen, was mit entsprechenden Zinszahlungen verbunden ist.

Auch mit den neuen Regelungen werden nicht alle Wohnheime saniert werden können. Zum einen entspricht die bisherige Mittelplanung nicht dem Bedarf, den die Studierendenwerke im Auftrag der Landesregierung ermittelt haben. Zum anderen sind insbesondere marode ältere Wohnanlagen teilweise noch mit Krediten belastet, so dass die Sanierung über einen weiteren Kredit finanziell nicht tragbar ist.

Dass zuletzt überwiegend private Investoren die Landeskredite genutzt haben, liegt daran, dass die Bedingungen für die Studierendenwerke einfach zu schlecht sind. Die Landesregierung zeigt hier auch nicht sensibel für die Probleme, die mit Wohnanlagen von privaten Investoren verbunden sind: zum einen sind die Mieten hier höher, denn private Investoren wollen Geld mit den Anlagen verdienen. Zum anderen gibt es massive Mitnahmeeffekte, denn private Investoren gehen gerne direkt nach Ablauf der Zweckbindungsfrist für studentisches Wohnen aus der Vermietung an Studierende heraus und vermieten an andere Bevölkerungsgruppen, von denen sie mehr Miete verlangen können. Ein Wohnheim, das in der Verantwortung eines Studierendenwerks gebaut wurde, bleibt stets ein Wohnheim für Studierende.

Die von der Landesregierung versprochene Erhöhung der allgemeinen Zuschüsse an die Studierendenwerke hat nichts mit dem Bau oder der Sanierung von Studierendenwohnheimen zu tun. Auch wenn dies suggeriert wurde, die Studierendenwerke dürfen qua Gesetz diese Zuschüsse nicht quer verwenden und müssen für Wohnheime kostendeckende Mieten nehmen. Außerdem sind die Zuschüsse dringend notwendig für die anderen Bereiche der Studierendenwerke, vor allem für den Ausgleich von gestiegenen Personalkosten, für die sie die letzten Jahre keinen Ausgleich erhalten haben, und zur Einstellung von dringend benötigtem zusätzlichem Personal, da auch hier mit dem Studierendenanstieg der letzten Jahre nicht mitgehalten werden konnte.

Etwas irritierend ist, dass die Landesregierung die neuen Regelungen „still“ veröffentlicht hat. Es gibt wohl eine Broschüre und eine Datei mit den Regelungen auf der Homepage des Bauministeriums, aber weder eine Pressemitteilung, noch eine Pressekonferenz, keinen freiwilligen Bericht der Landesregierung. Ganz so, als wollten sie ihre kleine Maßnahme verschämt verstecken.

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