Bessere Bedingungen für Mitarbeiter*innen-Beteiligung in Startups schaffen

Unser Land hat eine sehr aktive Startup-Szene. Um dauerhaft erfolgreich zu sein, braucht es allerdings Fachpersonal.

Die Hoffnung, die in die Innovationskraft von Startups gesetzt wird, ist groß. Ein wichtiger Erfolgsfaktor, um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie sind wichtige Quelle für die Ideenfindung und Entwicklung von Innovationen und haben wesentlichen Anteil daran, Geschäftsmodelle zum Erfolg zu führen.

Allerdings ist es für viele Startups schwierig, geeignetes Fachpersonal zu finden. Einer aktuellen Umfrage des Digital Innovation Hub Düsseldorf/Rheinland zufolge ist die Rekrutierung von Personal für das Unternehmenswachstum für fast die Hälfte und die Mitarbeiterbindung für mehr als ein Drittel der befragten Startups eine große Herausforderung. Sie steht damit noch vor der Beschaffung von Wagniskapital und dem hohen Aufwand der Produktentwicklung und -skalierung.

Startups müssen im Wettbewerb um Fachkräfte als attraktive Arbeitgeber punkten. Ein hohes Maß an Anerkennung, Identifikation und Beteiligung sind dabei zentrale Kriterien. Hierfür sind Mitarbeiterbeteiligungsprogramme unverzichtbar. 84 Prozent der Startups sehen in ihnen einen grundlegenden Baustein für den Erfolg des eigenen Startups.

Die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen verhindern allerdings eine breite und effektive Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im internationalen Vergleich hinkt der Startup-Standort Deutschland hinterher. Gut die Hälfte der Startups sehen die Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen als deutliche schlechter an als im europäischen Ausland. Damit ist das Startup-System in Deutschland und Nordrhein-Westfalen nicht wettbewerbsfähig.

Fondsstandortgesetz: Ein Placebo, keine Lösung

Am 22. April 2021 hat der Bundestag dem Regierungsentwurf für ein „Fondsstandortgesetz“ zugestimmt. Am 1. Juli 2021 soll das Gesetz in Kraft treten. Darin werden die steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen neu geregelt. Branchenverbände wie der Bundesverband Deutsche Startups oder der Digitalverband Bitkom kritisieren jedoch die Neuregelung massiv.. So spricht der Startup-Verband von einem „Placebo“ und kritisiert, dass die neuen Regelungen keine Verbesserungen für Startups bringen. Laut Bitkom gehen die Änderungen „an den Bedürfnissen der allermeisten Startups und ihrer Mitarbeiter*innen vorbei“.

So wird die sogenannte „dry income“-Problematik, die aktuell ein maßgeblicher Hinderungsgrund für die Mitarbeiter*innenbeteiligung ist, leider nur halbherzig angegangen. Zwar sollen künftig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Anteile nicht mehr bereits bei der Überlassung versteuern müssen, wie es bisher der Fall ist, auch wenn sie daraus noch gar keine Einnahmen erzielen konnten. Bei einem Arbeitgeberwechsel oder nach Ablauf der im Gesetz vorgesehenen Frist von zwölf Jahren bleibt die Problematik aber unverändert bestehen. Die Gefahr besteht weiterhin, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Steuern schon anfallen, bevor eventuelle Einnahmen aus dem Verkauf der Anteile entstehen. Auch der Freibetrag bleibt weiterhin weit hinter den Regelungen in anderen Ländern und hinter dem eigentlich notwendigen Betrag von mindestens 5.000 Euro zurück.

Darüber hinaus können Mitarbeiterbeteiligungen auch zu einer sich selbst bestärkenden Startup-Landschaft beitragen. Die relevanten Ausschüttungen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen können zu Reinvestitionen in Startups führen, entweder als Business Angels oder als Startkapital für eigene Startups. Hierdurch kann ein Investitionskreislauf entstehen, der zusätzliche Innovationspotenziale freisetzt.

Ankündigungsminister Pinkwart kann sich nicht durchsetzen

NRW- Digitalminister Pinkwart hatte im März angekündigt, beim Fondsstandortgesetz nachsteuern zu wollen. Erreicht hat er offenkundig keine relevanten Verbesserungen für Startups. Nach Beschluss des Gesetzentwurfs im Bundestag zeigte sich der Startup-Verband enttäuscht. Sein Präsident wandte sich via Twitter an die Grünen, um für Nachbesserungen in der nächsten Legislaturperiode zu werben. Wir wollen das schon jetzt über den Bundesrat forcieren und fordern die Landesregierung dazu auf, auf entsprechende Änderungen bei der Besteuerung unter anderem im Einkommensteuergesetz zu dringen.

1 Kommentar

  1. Christine Köhler

    Fragen: Ist es denn IMMER so, dass Startups ,,zur Digitalisierung und Erreichung der Klimaziele“ beitragen? Ist nicht oft gar das Gegenteil der Fall, vor allem durch die in der Fachliteratur häufig ,,qua Startup-Definition“ angenommene schnelle Wachstumsrate/ Steigerung des Wirtschaftswachstums? (Und ist Digitalisierung automatisch klimaschonend (Bsp. Bitcoin?)?)
    Forderung: Die Grünen sollten ausschließlich gemeinnützige Startups (z.B. gGmbHs oder gAGs) unterstützen (und somit nachhaltige ,,Investitionskreisläufe“).

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