Zusammenfassung des Koalitionsvertrags: Innen- und Demokratiepolitik

Volksbegehren und Volksinitiativen

Wir konnten im Koalitionsvertrag deutliche Verbesserungen für Volksbegehren und Volksinitiativen verankern. Die Sammlungsbedingungen sollen auch bei Volksinitiativen vereinfacht werden, zudem soll eine Volksinitiative, die durch den Landtag abgelehnt wurde, künftig ohne zusätzliche Unterschriften in ein Volksbegehren umgewandelt werden können. Außerdem wollen wir in Zukunft finanzwirksame Volksbegehren ermöglichen.

Der wichtigste Erfolg in diesem Bereich ist jedoch die Senkung der Unterschriftenhürde bei Volksbegehren: Das Quorum ist mit 8% deutlich zu hoch, denn ca. 1 Mio. Bürgerinnen und Bürger müssen derzeit ein Volksbegehren unterschreiben, damit es Erfolg hat. Deshalb haben wir uns auf eine deutliche Senkung des Quorums bei Volksbegehren verständigt.

Für die genannten Änderungen brauchen wir eine Verfassungsänderung, weshalb wir für Zustimmung bei den anderen Fraktionen werben müssen.

 

Wahlalter 16

Das Wahlalter bei Landtagswahlen soll auf 16 Jahre gesenkt werden. Auch hierfür bedarf es einer Verfassungsänderung, die in der letzten Legislaturperiode noch an der CDU gescheitert wäre. Da im 16. Landtag von Nordrhein-Westfalen die CDU weniger als ein Drittel der Mandate hat, wäre eine Verfassungsänderung gemeinsam mit FDP und Piratenfraktion möglich.

 

Verfassungskommission

Wir haben uns verständigt, eine Verfassungskommission einzurichten. Die Verfassungskommission soll die heute gültige Verfassung unter Mitwirkung von Expertinnen und Experten fit für das 21. Jahrhundert machen. Neben Änderungen, wie z.B. hinsichtlich der Übergangsregelungen nach Auflösung des Landtags, sollen auch grundsätzlichere Fragen debattiert werden. Dazu gehört auch die Frage, wie zeitgemäß die Verfassung in einem immer stärkeren vernetzten Europa derzeit ist.

 

Dienstrechtsreform und Verwaltung 

Seit der Föderalismusreform hat NRW die Gesetzgebungskompetenz für ein eigenes Dienstrecht. Den Prozess der Dienstrechtsreform wollen wir nun in zwei Stufen angehen. Die erste Stufe bildet die Umsetzung rechtlich zwingender Veränderungen. Dieser Teil kann kurzfristig erfolgen. Den zweiten Teil – die „große Dienstrechtsreform“ – werden wir unverzüglich nach der Sommerpause angehen. Hierfür handlungsleitend ist ein fairer und offener Prozess in Abstimmung mit den Beschäftigten und ihren Vertreterinnen und Vertretern. 

Inhaltliche Parameter der Dienstrechtsreform bilden u.a. die Flexibilisierung des Dienstrechts, Durchlässigkeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor, die Berücksichtigung neuer Formen von Arbeitszeit, der demographischen Entwicklung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Frauen sollen in einer modernen öffentlichen Verwaltung attraktive Arbeitsbedingungen und gleiche Karrierechancen vorfinden. Ein umfassendes strategisches Gesundheitsmanagement ist für uns ebenfalls ein wichtiger Baustein. 

 

Datenschutz

Wir wollen den Datenschutz im Rahmen der landesrechtlichen Kompetenzen weiter stärken. Auf Bundesebene treten wir insbesondere für Verbesserungen beim VerbraucherInnen- und ArbeitnehmerInnendatenschutz ein. Den Datenhandel wollen wir einschränken. Die Initiativen der Europäischen Union für einen besseren Datenschutz (EU- Datenschutzgrundverordnung) wird NRW unterstützen. 

Bereits im Dezember hatten wir einen Antrag in den Landtag eingebracht, in dem wir eine Landesdatenschutzkonferenz gefordert hatten. Dieser Antrag wurde vor Auflösung des Landtags nicht mehr beschlossen und soll wieder aufgenommen werden. Ziel der Datenschutzkonferenz ist die Entwicklung eines NRW- Datenschutzsiegels. 

Wir haben im Koalitionsvertrag darüber hinaus die Stärkung der Datenschutzkompetenz als Ziel vereinbart. Diese Maßnahmen sollen insbesondere die Herausforderungen des digitalen Zeitalters berücksichtigen. 

 

Feuerwehr und Katastrophenschutz

Auch im Koalitionsvertrag erkennen wir den hohen Stellenwert der Feuerwehren in Nordrhein- Westfalen an. Wir werden die Nachwuchsgewinnung sowohl der Berufs-,  als auch der Freiwilligen Feuerwehren nachhaltig unterstützen. Beispielhaft hierfür sind die Einführung der sog. Kinderfeuerwehren, die weitere Förderung der Jugendfeuerwehren und eine Image- und Personalwerbekampagne. 

Das Genehmigungsverfahren für Großveranstaltungen im Freien soll weiterhin einen hohen Sicherheitsstandard gewährleisten. Zugleich sollen die Abläufe und Anforderungen an VeranstalterInnen klarer und transparenter ausgestaltet werden.

 

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